Wir nehmen uns – auch kurzfristig – Zeit, Ihre Rechtsfragen eingehend zu prüfen und beraten Sie umfassend hinsichtlich der Möglichkeiten, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Selbstverständlich vertreten wir Sie persönlich in einem anschließenden Gerichtsprozess.
Zu unserem Service gehört es, bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für Ihre Rechtsvertretung einzuholen. Sollte eine Rechtsschutzversicherung nicht eintreten und Sie die Rechtsverfolgung nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können, ist Ihnen der Weg zu Ihrem Recht keineswegs genommen. Wir informieren Sie gerne über die Themen Beratungs- und Prozesskostenhilfe und beraten Sie hinsichtlich der erforderlichen Anträge, damit Ihnen finanzielle Unterstützung gewährt wird.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass vielen Rechtsuchenden die Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gar nicht bekannt sind. Aus Angst, die Kosten der Rechtsverfolgung nicht aufbringen zu können, scheuen sie den Weg zum Anwalt und fühlen sich so einer scheinbar ausweglosen Situation hilflos ausgeliefert. Dies muss nicht sein!
Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern!